Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzleigemeinschaft Kreienbring & Sachs sind seit inzwischen über 2o Jahren überwiegend in den Bereichen des Erbrechts und des Immobilienrechts tätig.
Zu unseren Mandanten dürfen wir dabei sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen zählen, welche wir bei nahezu allen Rechtsfragen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, bei der Durchsetzung oder auch der Abwehr von Ansprüchen beraten und vertreten.
Das Erbrecht
Im Erbrecht liegen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit auf der Beratung oder Vertretung im Rahmen einer Auseinandersetzung mehrerer Erben untereinander. Die Identifizierung der Erbanteile sowie deren Aufteilung stellen hier sicherlich einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit dar. Wobei wir stets eine außergerichtliche und einvernehmliche Regelung zwischen den Erben empfehlen und daher auch für ein gemeinsames Gespräch im Rahmen einer sogenannten Mediation zur Verfügung stehen.
Das Immobilienrecht
Im Immobilienrecht stehen die Beratung im Rahmen eines Kaufs- oder Verkaufs eines mit einer Immobilie bebauten Grundstücks deutlich im Vordergrund unserer Tätigkeit. Dabei analysieren wir vorgelegte Kaufverträge und unterbreiten ggf. Änderungsvorschläge, um die Interessen der Mandanten zu wahren und vor unerwarteten Risiken zu schützen. Sollte noch kein Vertragsentwurf bestehen, fertigen wir einen eigenen Vertragsentwurf nach den Interessen unserer Mandanten an und begleiten diese bis hin zur Verhandlung vor einem Notar oder der Eintragung der Rechte im Grundbuch.
Neben der vertraglichen Erstellung und Beratung stellt die Durchsetzung der Rechte aus einem Kaufvertrag einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Immobilienrecht dar.